Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Herbizid Quickdown erteilt.
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pyraflufen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2020 zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln zur Anwendung kommen.
Im April 2020 hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für Quickdown gegen Wurzelschosser an Stein- und Kernobst erlassen.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.