In einer am 15. Januar 2024 veröffentlichten Fachmeldung weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) darauf hin, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Ranman Top (Zul.-Nr.: 006860-00) bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde.
Damit bleibt entgegen der derzeit fehlenden Listung von Ranman Top in der Online-Datenbank des BVL (Stand: Januar 2024) sowie der in der nachfolgenden Liste aufgeführten, zugehörigen Vertriebserweiterungen nach BVL-Angaben weiterhin zulässig.
- Ranman Top (Zulassungsnummer: 006860-00;
Zulassungsende: 30.06.2024 - SUGOI (Zulassungsnummer: 006860-60;
Zulassungsende: 30.06.2024 - Azuleo (Zulassungsnummer: 006860-61;
Zulassungsende: 30.06.2024) - KARITSU (Zulassungsnummer: 006860-62;
Zulassungsende: 30.06.2024) - LIVARTI (Zulassungsnummer: 006860-63;
Zulassungsende: 30.06.2024)
Das Pflanzenschutzmittel Ranman Top besitzt u. a. Zulassungen für die Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln, Falschem Mehltau bei Gurken, Patisson und Zucchini sowie von Kraut- und Braunfäule bei Tomaten und Auberginen. Weitere Informationen zur Verlängerung der Zulassung für Ranman Top finden Sie auf der Webseite des BVL.