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Pflanzenschutzmittel Ranman Top – Zulassungsverlängerung bis 30. Juni 2024, Fehler in Online-Datenbank des BVL

16.01.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

Notfallzulassungen-BVL-1

In einer am 15. Januar 2024 veröffentlichten Fachmeldung weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) darauf hin, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Ranman Top (Zul.-Nr.: 006860-00) bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde.

Damit bleibt entgegen der derzeit fehlenden Listung von Ranman Top in der Online-Datenbank des BVL (Stand: Januar 2024) sowie der in der nachfolgenden Liste aufgeführten, zugehörigen Vertriebserweiterungen nach BVL-Angaben weiterhin zulässig.

  • Ranman Top (Zulassungsnummer: 006860-00;
    Zulassungsende: 30.06.2024
  • SUGOI (Zulassungsnummer: 006860-60;
    Zulassungsende: 30.06.2024
  • Azuleo (Zulassungsnummer: 006860-61;
    Zulassungsende: 30.06.2024)
  • KARITSU (Zulassungsnummer: 006860-62;
    Zulassungsende: 30.06.2024)
  • LIVARTI (Zulassungsnummer: 006860-63;
    Zulassungsende: 30.06.2024)

 

Das Pflanzenschutzmittel Ranman Top besitzt u. a. Zulassungen für die Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln, Falschem Mehltau bei Gurken, Patisson und Zucchini sowie von Kraut- und Braunfäule bei Tomaten und Auberginen. Weitere Informationen zur Verlängerung der Zulassung für Ranman Top finden Sie auf der Webseite des BVL.


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