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Revision 2022: Neue Kennzeichnung von QS-Futtermitteln

24.11.2021 | Futtermittelwirtschaft

QS ICON FUTTERMITTEL NEG

Mit der Revision zum 1. Januar 2022 wird auf der Stufe Futtermittelwirtschaft, zur verbesserten und schnelleren Erkennung von QS-Futtermitteln in der Wertschöpfungskette, die artikelbezogene Kennzeichnung von Futtermitteln aus dem QS-System präzisiert.

Nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten müssen QS-zertifizierte Futtermittel ab dem 01.01.2023 mit den Worten QS-Futter, QS-Futtermittel oder vergleichbarer Benennung artikelbezogen gekennzeichnet werden. Auch die Nutzung des QS-Prüfzeichens ist weiterhin zulässig. Die ausschließliche Verwendung der QS-Identifikations- oder QS-Standortnummer zur Kennzeichnung von QS-Ware ist nach dieser Frist allerdings nicht mehr ausreichend. Nichtsdestotrotz gilt es weiterhin, die Lieferberechtigung des Futtermittelherstellers zum Zeitpunkt der Lieferung in der QS-Datenbank zu überprüfen.

Mit der Revision möchte QS die Arbeit der Landwirte erleichtern. Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einfacher zwischen QS- und Nicht-QS-Futtermitteln unterschieden werden und somit der Anspruch einer stufenübergreifenden QS-Zertifizierung leichter gewährleistet werden.

 


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