Zum 2. November revidiert QS die Anlage 9.5 Liste der Einzelfuttermittel zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft. Die beiden Einzelfuttermittel Larven der Schwarzen Soldatenfliege, lebend (QS-Nummer 09.14.02) und Larven der Schwarzen Soldatenfliege, tot (QS-Nummer 09.14.03) wurden dabei neu mit in die QS-Liste aufgenommen. Zudem wurde ein Hinweis aufgenommen, welche Produkte in die QS-Liste der Einzelfuttermittel aufgenommen werden können. Zusätzliche Informationen zu der Revision finden Sie in der revidierten QS-Liste der Einzelfuttermittel (Stand 02.11.2023). Die Änderungen wurden bereits in die QS-Datenbank eingepflegt.
Revision der QS-Liste der Einzelfuttermittel
03.11.2023 | Tierhaltung/Transport | Futtermittelwirtschaft | Monitoring | Zertifizierungsstellen | QS System