QS revidierte zum 16. Juni 2025 die Anlage 9.5 QS-Liste der Einzelfuttermittel. In diesem Zuge wurde das Einzelfuttermittel Hanfsamenschalen (QS-Nummer 02.22.04) neu in die QS-Liste aufgenommen.
Darüber hinaus wurden folgende Produkte Kontrollplänen im Leitfaden Futtermittelmonitoring zugeordnet:
- Ackerbohneneiweiß aus der Stärkegewinnung (QS-Nummer 03.07.09)
- Ackerbohnenmehl, stärkereich (QS-Nummer 03.07.10)
- Stärkezucker (Maltodextrin) (QS-Nummer 13.03.03)
- Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von frischem Obst oder Gemüse (QS-Nummer 14.02.04)
- Erzeugnisse aus der Herstellung von Frühstückscerealien (QS-Nummer 14.02.13)
Das neu aufgenommene Einzelfuttermittel wurde bereits in der QS-Datenbank hinterlegt.
Weitere Details zur Revision finden Sie in der aktualisierten Anlage 9.5 QS-Liste der Einzelfuttermittel mit Stand vom 16.06.2025.