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Revision des Leitfadens Futtermittelmonitoring zum 1. Juli 2019

24.06.2019 | Schwein | Einzelfuttermittelherstellung | Futtermittel | Schwein | Einzelfuttermittel

19 06 24 Revision Des Leitfadens Futtermittelwirtschaft

Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat vergangene Sitzung eine Revision zum 1. Juli 2019 des Leitfadens Futtermittelmonitoring sowie der Anlage 8.2 Tabelle Höchstgehalte und QS-Richtwerte beschlossen.

Die Revision beinhaltet die Aufnahme der Parameter Aflatoxin B1, Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZEA) für Zuckerrübenschnitzel in die Kontrollpläne für Einzelfuttermittelhersteller und Händler, sowie die Festlegung von QS-Richtwerten zu den Parametern DON und ZEA in Zuckerrübenschnitzeln in den Leitfaden Futtermittelmonitoring. Der Gesetzgeber hat hierbei keine Richt- oder Grenzwerte für DON und ZEA in Zuckerrübenschnitzel vorgegeben. Für Aflatoxin hingegen gibt es einen gesetzlichen Grenzwert. Infolgedessen soll das Monitoring auf die genannten Mykotoxine als Erntescreening zu Beginn der Zuckerrübenkampagne erfolgen.

Diese und weitere Änderungen des Leitfadens sowie der Anlage können Sie der Revisionsinformation entnehmen. Außerdem finden Sie diese sowie die revidierten Dokumente auf unserer Webseite im Dokumentencenter unter www.q-s.de.

 


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