QS hat den Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 (Anlage 8.5 zum Leitfaden Futtermittelmonitoring) für Mais und Maisverarbeitungsprodukte überarbeitet. Nach einer Übergangsfrist tritt die neue Einstufung zum 26. Oktober 2026 in Kraft.
Die Risikoeinstufung der Tschechischen Republik im Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 wird dabei von Gering auf Mittel angehoben.
Die Risikobewertung aller übrigen Herkunftsländer bleibt unverändert.
Die ab dem 26. Oktober 2026 gültige Fassung des Zusatzkontrollplans Aflatoxin B1 finden Sie hier.
