Tierhalter sind dazu verpflichtet, Sackanhänger von Futtermitteln und Futterzusatzstoffen aufzubewahren. Der Grund dafür: Sie enthalten wichtige Informationen wie die Chargennummer, die eine eindeutige Zuordnung zum Hersteller ermöglicht und für die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte unerlässlich ist.
Die Zuordnung der Anhänger zu den jeweiligen Lieferscheinen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erleichtert auch Reklamationen oder mögliche Regressforderungen. Befindet sich die Chargennummer nicht auf dem Anhänger selbst, sondern direkt auf dem Sack, sollte dieser Teil ebenfalls gesichert werden.
Als Alternative können Betriebe die Chargennummer auch digital oder handschriftlich dokumentieren – etwa durch ein Foto, eine Notiz auf dem Lieferschein oder in einem separaten Register.