Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 4. Dezember 2020 ein Ruhen der Zulassungen für die Pflanzenschutzmittel ARGOS (Zulassungsnr.: 008950-00; Wirkstoff: Orangenöl) und 1,4SIGHT (Zulassungsnr.: 008692-00; Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin) angeordnet.
In Zuge der Anordnung dürfen beide Pflanzenschutzmittel mit sofortiger Wirkung nicht mehr angewendet und in Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Beide Pflanzenschutzmittel besitzen eine Zulassung als Wachstumsregler für die Anwendung als Keimhemmer an Kartoffeln durch Heiß- oder Kaltvernebelung. Weitere Details und Hintergründe zur Anordnung des Ruhens für ARGOS und 1,4SIGHT finden Sie auf der Webseite des BVL.