Mit der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes wird die Abgabe der Nullmeldung in der HIT-Datenbank verpflichtend. Tierhalter, die zur Meldung von Arzneimittelanwendungs- und -abgabebelegen an die HIT-Datenbank verpflichtet sind, müssen künftig auch melden, wenn sie in einem Kalenderhalbjahr keine Antibiotika angewendet haben. Tierhaltenden Betrieben bietet QS daher als Service an, ab dem 3. Januar 2022 auch die Nullmeldungen aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank zu übertragen, um damit einen doppelten Meldeaufwand für die Tierhalter zu vermeiden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Betrieb QS in der Tierhaltererklärung der HIT-Datenbank zur Meldung berechtigt hat.
Möchten Geflügel haltende Betriebe ihre Nullmeldungen an die HIT-Datenbank übertragen lassen, können sie, ihr Bündler oder Tierarzt künftig zusätzlich zu den Nullmeldungen je Herde auch Nullmeldungen auf Halbjahresbasis abgeben, die an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden.
Damit Nullmeldungen für Rinder haltende Betriebe an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden können, wird künftig während der Eingabe der Nullmeldung durch den Tierhalter, Bündler oder Tierarzt zusätzlich die HIT-Nutzungsart ausgewählt.