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Sojahaltige Futtermittel jetzt entsprechend den QS-Sojaplus -Anforderungen

04.04.2024 | Tierhaltung/Transport | Futtermittel

24 01 30 QS SojaPlus

Zum Jahresbeginn traten die Anforderungen des QS-Moduls Sojaplus in Kraft. Seither werden im QS-System ausschließlich sojahaltige Futtermittel gehandelt, verarbeitet und eingesetzt, die diesen Anforderungen entsprechen. Das heißt, es dürfen nur noch Sojabohnen/-erzeugnisse gemäß Anlage 4.1 zum QS-Modul Sojaplus sowie Mischfuttermittel, die diese enthalten, als QS-Ware vermarktet werden, und müssen zusätzlich nach QS-Sojaplus gekennzeichnet sein. Futtermittelunternehmen, die über eine Anerkennung am QS-System teilnehmen, dürfen diese Produkte zudem nur noch in das QS-System liefern, wenn diese nach einem anerkannten Standard gemäß Anlage 4.2 oder 4.3 gekennzeichnet sind.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung und den Hintergründen des Moduls finden Sie in den FAQs auf der QS-Website.


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