Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor zur Bekämpfung der Kirschessigfliege erteilt.
Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Spinosad über die bestehende Zulassung hinaus bei den nachfolgenden Kulturen zur Bekämpfung von Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) in folgenden Zeiträumen zum Einsatz gebracht werden:
- Mai bis 22. September 2020: Süßkirsche, Sauerkirsche
- Juni bis 28. September 2020: Pfirsich, Aprikose
- Juni bis 12. Oktober 2020: Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.