Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 1. April 2026 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Goltix Gold für die Anwendung an Minze-Arten zur Verwendung als Arzneipflanze oder teeähnliches Erzeugnis widerrufen. Über den Teilwiderruf informierte das BVL in einer am 9. April 2026 veröffentlichten Fachmeldung.
Der Widerruf gilt auch für die entsprechenden Vertriebserweiterungen Profi Goldbeet 700 SC und BETAMITRA. Für diese Anwendungsfälle ist der Einsatz ab sofort nicht mehr erlaubt. Auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gilt der Teilwiderruf. Andere, zugelassene Anwendungen des Mittels bleiben unverändert bestehen.
In Untersuchungen wurden bei Pfefferminze Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts des Wirkstoffs Metamitron festgestellt. Zwar besteht nach aktuellem Kenntnisstand kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher, die betroffene Ware gilt jedoch als nicht verkehrsfähig und darf nicht als Lebens- oder Futtermittel in den Handel gebracht werden.
