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Tierhaltung: Tierärztliche Betreuung und Arzneimittelanwendung

19.06.2024 | Tierhaltung/Transport | Monitoring | QS System

24 05 17 Systemanforderungen LF Tierhaltung Serie

In Fragen rund um das betriebliche Gesundheitsmanagement sind Tierärzte die ersten Ansprechpartner für Tierhalter in Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltenden Betrieben. Für die Teilnahme am QS-System muss daher jeder Tierhalter einen schriftlichen Vertrag mit einem Tierarzt vorweisen können, der die tierärztliche Bestandsbetreuung übernimmt.

Hierfür stellt QS einen tierärztlichen Betreuungsvertrag als Mustervorlage zur Verfügung. Inhaltlich definiert der Vertrag die Mindestleistungen, die der Tierarzt und der Tierhalter im Rahmen der Bestandsbetreuung erbringen müssen.

Im Rahmen dieser Betreuung, können beide Parteien auf zusätzliche Dokumente, wie das Protokoll der tierärztlichen Bestandsuntersuchung, zurückgreifen. Das Protokoll kann als Dokumentationsnachweis im Audit verwendet werden und ist für Rinder- und Schweinehaltende Betriebe erhältlich.

Werden Arzneimittel- und Impfstoffanwendungen von dem Tierhalter selbst oder einem Tierarzt vorgenommen, müssen diese dokumentiert werden. Hierfür stellt QS eine Mustervorlage zur Dokumentation der eingesetzten Arzneimittel- und Impfstoffanwendungen zur Verfügung (Bestandsbuch über die Verwendung von Arzneimitteln).


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