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Tutavir - Notfallzulassung zur Anwendung gegen Tomaten-Minimiermotten

20.05.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Tomaten

Für das Pflanzenschutzmittel Tutavir hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus an Tomaten zur Bekämpfung von Tomaten-Miniermotten (Tuta absoluta) im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Tutavir gilt für den Zeitraum vom 16. Mai bis zum 12. September 2022.

Detaillierte Informationen zur Notfallzulassung von Tutavir sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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