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Überprüfung der Lieferberechtigung – Abnehmer- und Lieferantenliste als Hilfsmittel

21.02.2022 | Tierhaltung/Transport | QS System

20 01 13 Spanische Checklisten

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das neue Kriterium 3.1.2 Überprüfung der Lieferberechtigung in den Leitfäden Landwirtschaft, um das Verfahren zur Überprüfung der Lieferberechtigung in einem Kriterium zu bündeln, statt es wie bisher in vier verschiedenen Kriterien abzuprüfen.

Tierhalter, die am QS-System teilnehmen, sind dazu verpflichtet, bestimmte Futtermittel, Tiere oder Dienstleistungen ausschließlich von QS-lieferberechtigten Betrieben zu beziehen. Die Lieferberechtigung kann auf unterschiedliche Art und Weise vom Tierhalter überprüft werden.

Eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit bietet die Abnehmer- und Lieferantenliste, die seit Anfang 2020 in der QS-Datenbank individuell von jedem Betrieb erstellt werden kann. Mithilfe dieser Liste können Betriebe im QS-System die Lieferberechtigung der für sie relevanten Abnehmer und Lieferanten ganz einfach tagesaktuell prüfen und über Änderungen schnell und unkompliziert informiert bleiben. Die Nutzer werden automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn sich die Lieferberechtigung der hinterlegten Standorte eines Abnehmers oder Lieferanten ändert.

Eine detaillierte Anleitung zum Thema Abnehmer-/Lieferantenliste finden Sie hier.

Neben einer schriftlichen Anleitung gibt es auch ein Video-Tutorial, mit dem Schritt für Schritt nachvollzogen werden kann, wie die Abnehmer- und Lieferantenliste erstellt wird. Dieses Video finden Sie hier.


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