Am 1. Juli 2020 wurde eine aktualisierte Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Corona-Maßnahmen für Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe veröffentlicht (wir berichteten). Neu ist unter anderem eine Differenzierung in der Anzahl der notwendigen Corona-Tests.
Ab sofort gelten folgende Mindest-Häufigkeiten für Tests.
- Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern (inkl. Werksvertragsnehmer und Verwaltungsmitarbeitern) und mehr als 100 Produktionsmitarbeitern: Zwei Tests pro Woche und Mitarbeiter
- Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern (inkl. Werksvertragsnehmer und Verwaltungsmitarbeitern) und weniger als 100 Produktionsmitarbeitern: Ein Test pro Woche und Mitarbeiter
- Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern: Keine Verpflichtung
Weiter gilt, dass Die Ergebnisse der Untersuchungen zunächst für zwei Monate auf den Betriebsgelände vorgehalten werden müssen. Zudem wird erwartet, dass die ersten Untersuchungsergebnisse ab dem 06. Juli 2020 vorgelegt werden können.
In unserem Corona-Infoportal finden Sie hierzu nützliche Informationen in Form einer Linksammlung sowie einer eine Liste mit Laboren, bei denen aktuell diese Corona-Test durchgeführt werden können.