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Vermarktungsengpässe wegen Coronavirus und ASP

28.10.2020 | Schwein | Auditoren

QS ICON INFO NEG

Angesichts der Reduzierung der Schlachtkapazitäten in einigen Schlachtbetrieben sowie behördlicher Maßnahmen zum Verbringen von Ferkeln und Schlachtschweinen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest kann es aktuell zu Vermarktungsengpässen kommen. Die Umsetzung aller QS-Anforderungen im Bereich der Tierhaltung ist nicht immer möglich. Daher gelten im QS-System sowie in der Initiative Tierwohl vorübergehend folgende Regelungen.

Plausible Begründung

Wenn im Audit plausibel erkennbar ist, dass eine erhöhte Besatzdichte bei Schweinen ausschließlich der aktuellen Sondersituation geschuldet ist, werden Kriterien wie das Platzangebot oder das Tier- und Tränkeplatz-Verhältnis nicht negativ bewertet. Dafür sollte der Tierhalter eine plausible Erklärung in schriftlicher Form vorhalten.

Tierschutzanforderungen einhalten

Auch besteht für Tierhalter die Möglichkeit kurzfristig Ställe zur Unterbringung von Schweinen anzumieten oder die Tiere in Ersatzgebäuden unterzubringen. Hierbei muss selbstverständlich im Sinne des Tierschutzes die korrekte Versorgung der Tiere sichergestellt sein.

In dieser Ausnahmesituation ist die Tierbeobachtung durch den Tierhalter besonders wichtig, damit die grundlegenden Tierschutzanforderungen eingehalten werden. Der Tierhalter muss alle möglichen Maßnahmen für die Gesunderhaltung der Tiere ergreifen.


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