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Weitere Notfallzulassung für Exirel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege

23.07.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid Exirel eine weitere Notfallzulassung erteilt.

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) an Weinreben sowie Tafel- und Keltertrauben eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Exirel gilt für den Zeitraum vom 26. Juli bis zum 22. November 2019. Bereits im Mai 2019 hatte das BVL mehrere Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege an mehreren Kulturen erlassen.

Weitere Informationen und Hintergründe zu diesen und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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