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Weitere Notfallzulassung für Movento SC 100

11.05.2018 | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine weitere Notfallzulassung für Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) erlassen.

Danach darf das Pflanzenschutzmittel über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Maulbeerschildlaus (Pseudaulacaspis pentagona) und Rote Austernschildlaus (Epidiaspis leperii) an Kirschen, Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Pfirsich eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2018.

Zuvor hatte das BVL bereits weitere Notfallzulassungen für Movento SC 100 zur Bekämpfung des Gemeinen Birnenblattsaugers (Psylla pyri) an Birnen (Zeitraum: 20. April bis 17. August 2018) und zur Anwendung gegen Apfelblutläuse (Eriosoma lanigerum) an Äpfeln (Zeitraum: 18. April bis 15. August 2018) erteilt.

Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen finden Sie hier.


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