Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 30. März 2023 hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00, Wirkstoff Abamectin) für mehrere Anwendungen, u. a. für die Bekämpfung von Erdbeermilben an Erdbeeren im Freiland widerrufen. Dies teilte das BVL in einer am 6. April 2023 veröffentlichten Fachmeldung mit.
Der Teilwiderruf des BVL gilt ebenfalls für die gleichen Anwendungen der Vertriebserweiterung Agrimec-Pro (Zulassungsnummer: 007030-61). Mit Ausnahme mehrerer für den Obst- und Gemüsebau relevanten und aktuell ebenfalls gültigen Teilwiderrufen bleiben andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro nach Angaben des BVL von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf von Vertimec Pro liegt darin begründet, dass im Zuge der Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Abamectin gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/515 festgelegt wurde, dass nur Anwendungen im Gewächshaus eine Zulassung erhalten dürfen. Deshalb wurden alle Freiland-Anwendungen der o. g. Zulassung widerrufen.