Im Zuge der Durchführungsverordnung (EU) 2019/989 wurde die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Chlorpropham nicht erneuert. Damit laufen in Deutschland am 31. Juli 2019 die Zulassungen für sämtliche Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff beinhalten, aus. Für alle unten genannten Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 8. Oktober 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden.
Der Wirstoff Chlorpropham kommt insbesondere im Kartoffellager als Keimhemmer zum Einsatz. Vom Ablauf der Zulassung für Chlorpropham sind folgende Pflanzenschutzmittel betroffen:
- Neo-Stop Starter (004995-00)
- Neonet Start (004995-60)
- Gro-Stop Ready (006097-00)
- Polder HOT FOG (006910-00)
- MitoFOG HN (006910-60)
- Polder BASIC (006913-00)
- KARTOFFEL - KEIMSTOP (006913-60)
- Polder DUST (006916-00)
- Neo-Stop L300 (007443-00)
- NeoNet 300 HN (007443-60)
- Polder ULTRA 600 (007842-00)
- MitoFog 600 (007842-60)
- Gro-Stop Electro (008107-00)
- Gro-Stop Basis (024314-00)
- CIPC 300 EC (024314-60)
- Keimstop 300 EC (024314-61)
- Gro-Stop 1 % DP (024509-00)
- KARTOFFELSCHUTZ TIXIT NEU (024509-60)
- Neo-Stop (024531-00)
- Neonet Dust (024531-60)
- Neo-Stop L500 (024764-00)
- Gro-Stop Fog (034255-00)
Kartoffel-Läger müssen gereinigt werden
Aufgrund der Nichtgenehmigung von Chlorpropham werden im Nachgang die bislang geltenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, Anhang II abgesenkt. Damit besteht dann ein hohes Risiko von Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen durch Kreuzkontaminationen in nicht ausreichend gereinigten Kartoffel-Läger, in denen der Wirkstoff eingesetzt wurde.
Weitere Informationen und Hintergründe zur auslaufenden Zulassung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Chlorpropham finden Sie auf der Internetseite des BVL.