Gemäß den Anforderungen von QM-Milch e.V. dürfen Milcherzeuger nur Einzel- oder Mischfuttermittel von Herstellern und Händlern beziehen, die im QM-Milch-System als lieferberechtigt registriert sind und in den QS- oder GMP+ International-Datenbanken entsprechend gelistet werden. Diese Regelung gilt auch für Händler, die ausschließlich Sackwaren vertreiben. Da reine Sackwarenhändler im QS-System jedoch keiner Zertifizierungspflicht unterliegen, bietet QS diesen ab sofort die Möglichkeit, sich als lieferberechtigtes Unternehmen für QM-Milch in der QS-Datenbank eintragen zu lassen. Hierfür ist lediglich eine unterzeichnete Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung erforderlich.
Zulassung von Sackwarenhändlern für QM-Milch-System: Registrierung durch Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung
18.11.2024 | Tierhaltung/Transport | Futtermittelwirtschaft | QS System