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Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoff Iprodion widerrufen

02.03.2018 | Produktion

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) hat mit Wirkung zum 5. März 2018 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion widerrufen. Von dem Widerruf sind die Fungizide Paroli (Zulassungsnummer 006623-00), Interface (Zulassungsnummer 007850-00) und Rovral WG (Zulassungsnummer 006270-00) betroffen. Rovral WG wird in verschiedenen Gemüsebaukulturen u.a. zur Bekämpfung von Alternaria-, Botrytis- und Sclerotinia-Arten eingesetzt.

Für Pflanzenschutzmittel, die sich bereits vor dem Termin des Widerrufs im freien Verkauf befanden, gilt nach Angaben des BVL eine Abverkaufsfrist bis zum 5. Juni 2018. Die Aufbrauchfrist wurde auf das gleiche Datum festgelegt. Die identischen Fristen gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Das BVL weist zudem daraufhin, dass am Ende der Aufbrauchfrist eventuelle Reste entsorgungspflichtig sind.

Spätestens zum 5. März 2018 ist auch das Inverkehrbringen und Ausbringen von Saatgut, welches zuvor mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt worden war, nicht mehr zulässig. Aufbrauchfristen über den Stichtag hinaus sieht das Pflanzenschutzrecht in diesem Fall nicht vor.

Weitere Informationen und Hintergründe zur widerrufenen Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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