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Zwei Notfallzulassungen für Exirel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege

30.04.2020 | Rückstandsmonitoring

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für das Insektizid Exirel erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2020 zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) in Süß- und Sauerkirschen angewendet werden. Weiterhin ist der Einsatz des Insektizids Exirel gegen Kirschessigfliegen in Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsichen zulässig. Hier gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020.

Weitere Informationen und Hintergründe zu diesen und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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