22. März 2018
Aktuelle News und Infos rund um das QS-Prüfsystem erhalten Sie kompakt zusammengefasst in unserem Newsletter. Jede Woche finden Sie darin Informationen zur Qualitätssicherung von Fleisch und Fleischwaren sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr QS-Team
Neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Arbeitern
22.03.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln künftig neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten berücksichtigen. Grundlage hierfür ist ein neues EU-weit harmonisiertes Expositionsmodell der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass das Ergebnis einer Anpassung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für verschiedene Kulturen enthält. Hierdurch sollen Arbeiter im Einzelfall noch besser vor zu hohen Expositionen geschützt werden. |
Immer gut informiert rund um QS
21.03.2018
Sie möchten immer über Neuerungen im QS-System und über praxisrelevante Themen aus der Fleisch- sowie der Obst- und Gemüsebranche auf dem Laufenden bleiben? Unser Newsletter News & Infos QS-Prüfsystem fasst für Sie einmal wöchentlich alle Meldungen, Pressemitteilungen und Blogbeiträge zusammen, die QS aktuell veröffentlicht hat. Den Newsletter von QS können Sie ganz einfach hier abonnieren. |
QS-Blog: Sichere Lebensmittel online beziehen
20.03.2018
Der Vertrieb von Lebensmitteln über das Internet nimmt immer mehr in Fahrt auf. Nach Prognosen des größten deutschen Marktforschungsinstitutes GfK wird der Umsatz mit online vertriebenen Lebensmitteln von derzeit rund 1 Mrd. Euro im Jahr 2025 auf jährlich über 7 Mrd. Euro ansteigen. Durch den Versand von frischen, leicht verderblichen Lebensmittel kommen zahlreiche neue Herausforderungen auf die Branche zu, um den Ansprüchen an Qualität und Sicherheit der online vermarkteten Lebensmittel gerecht zu werden. |
BVL erteilt Notfallzulassung für Karate Zeon gegen Grüne Futterwanze
19.03.2018
Ab dem 1. April 2018 können Apfelerzeuger im Kampf gegen die Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) auf das Insektizid Karate Zeon zurückgreifen. Für das Pflanzenschutzmittel hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die bestehende Zulassung hinaus eine Notfallzulassung erlassen. |