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News & Infos QS-Prüfsystem 9/2018

01.03.2018

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1. März 2018

Aktuelle News und Infos rund um das QS-Prüfsystem erhalten Sie kompakt zusammengefasst in unserem Newsletter. Jede Woche finden Sie darin Informationen zur Qualitätssicherung von Fleisch und Fleischwaren sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr QS-Team



QS-Blog: Anforderungen im QS-System „über Gesetz“
28.02.2018

Die Sicherung der Prozessqualität, unabhängige Kontrollen, ein umfassendes Monitoring und konsequente Rückverfolgbarkeit bilden die Kernelemente des im Jahr 2001 gegründeten QS-Prüfsystems für sichere Lebensmittel. Die verbindlichen Produkt- und Prozessanforderungen von QS gelten für sämtliche Systempartner im In- und Ausland und werden von allen beteiligten Produktions- und Vermarktungsstufen gemeinsam umgesetzt, vom Landwirt bis zur Ladentheke Die Anforderungen im QS-System können über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Dies gilt besonders bei Prozessen, die einen kritischen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit oder den Tierschutz haben.

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Einzelfuttermittel
Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 revidiert
26.02.2018

Mit Wirkung zum 23. Februar 2018 wurde der Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 revidiert. In der revidierten Fassung ist insbesondere die Änderung im Kapitel Probenahme zu beachten: Unternehmen, die den Zusatzkontrollplan anwenden, müssen ab sofort mindestens 4 kg Probenmaterial (Mais/- Verarbeitungsprodukt) an das beauftragte Labor schicken.


Notfallzulassung für Spruzit Neu gegen Apfelblütenstecher im ökologischen Apfelanbau
23.02.2018

Das Insektizid Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl) darf über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers (Anthonomus pomorum) an Äpfeln eingesetzt werden. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beschlossen.

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Notfallzulassungen-BVL1-Teaser
Notfallzulassung für Anwendung von Karate Zeon an Birnen
23.02.2018

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für die Anwendung von Karate Zeon erteilt.


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