Im Leitfaden Rückstandsmonitoring werden die Anforderungen an die Probenahme beschrieben (Kapitel 5). Auf Stufe Erzeugung ist insbesondere zu beachten, dass die Probenahme durch den Bündler organsiert wird. Eine Probenahme durch den Erzeuger selbst, einen Mitarbeiter des Betriebes oder eine durch den Erzeuger beauftragte dritte Person/Organisation ist nicht erlaubt.
Für die zu beprobenden Betriebe werden dem Bündler in der QS-Datenbank Beprobungsaufforderungen angezeigt. Innerhalb eines Jahres sind die Probenahme und Analyse für die ausgewählten Betriebe nach den QS-Vorgaben durchzuführen. Die jeweils zu beprobende Kultur ist dabei in Anlehnung an die Risikogruppierung des Kontrollplans aus den im Erzeugerbetrieb zertifizierten Kulturen auszuwählen.
Seit Januar 2020 muss QS-Ware in der QS-Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer in der QS-Datenbank hinterlegten Identifikationsnummer des Erzeugers gekennzeichnet werden. In bestimmten Fällen kann anstatt der Erzeugernummer auch eine in der QS-Datenbank hinterlegte Identifikationsnummer des Abpackers genutzt werden.
Die Kennzeichnung kann dabei entweder direkt an der Ware (Etikett, Kistenetikett, Umverpackung) oder in den Lieferscheinen/Warenbegleitpapieren erfolgen.
Die folgende Abbildung stellt die Anforderung übersichtlich dar (Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken).
Sie melden Sie sich über einen sogenannten Bündler im QS-System an, das sind z.B. Erzeugerorganisationen, Agenturen oder Beratungsunternehmen. Eine Bündlerliste für Erzeuger finden Sie hier.
Sie entscheiden, ob Sie sich nach dem Standard QS Erzeugung oder dem Standard QS-GAP prüfen lassen. Mit einem QS-GAP-Audit erfüllen Sie gleichzeitig die GlobalG.A.P-Anforderungen. Durch die gegenseitige Anerkennung mit anderen Standards kann die Teilnahme am QS-System auch über ein GlobalG.A.P.-, ein Vegaplan- oder ein AMAG.A.P- Audit erfolgen.
Die Lieferberechtigung kann über die QS-Homepage überprüft werden. Hierfür gehen Sie auf die Seite www.qs-plattform.de/QSSoftware/suche.html und klicken dort auf Suche: Landwirtschaft/Erzeugung. Dort können Sie Ihre QS-ID oder Ihre QS-Standortnummer (OGK-Nummer) eingeben und auf den Button Suchen klicken. Ist Ihr Unternehmen zugelassen, erscheint es dort zusammen mit der entsprechenden Produktionsart (z.B. Gemüseanbau Freiland) bzw. den zugelassenen Kulturen und dem hinterlegten Zertifizierungssystem (z.B. QS-GAP). Der Name und die Anschrift Ihres Unternehmens werden nicht angezeigt.
Als Erzeuger nehmen Sie automatisch über Ihren Bündler am QS-Rückstandsmonitoring teil. Dieser organisiert die Probenahme, die entweder auf dem gärtnerischen Betrieb im Beisein bzw. im Einverständnis des Betriebsleiters oder nach Anlieferung beim Abnehmer (z.B. Großhandel, Erzeugerorganisation) erfolgen kann. Eine Probenahme durch den Erzeuger selbst oder Mitarbeiter des Betriebes ist nicht statthaft. Zur Erfüllung der Pflichtproben dürfen ausschließlich erntefertiges bzw. vermarktungsfähiges Obst, Gemüse und Speisekartoffeln beprobt werden. Der Bündler sorgt zudem für die Eingabe der Daten in die QS-Datenbank.
Die Teilnahme am Rückstandsmonitoring ist unabhängig davon, ob Sie über ein QS-Audit oder ein anerkanntes Audit (z.B. GlobalG.A.P.) am QS-System teilnehmen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Dr. Annette Förschler
Teamleiterin Erzeugung, Projektentwicklung, internationale Zusammenarbeit- Tel: +49 (0) 228 35068-172
- Fax: +49 (0) 228 35068-16172