Allgemeines
Im Leitfaden sind Anforderungen an die Arbeits- und Sozialbedingungen von Fremdarbeitskräften (Mitarbeitern) in einem Unternehmen formuliert.
Die freiwillige QS-Inspektion kann von Systempartnern der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln genutzt werden. Sie wird begleitend zu QS- oder QS-GAP-Audits auf den Stufen Erzeugung, Großhandel/Logistik und Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt. Im Einzelfall kann sie auch separat durchgeführt werden (z.B. bei einer Nachprüfung).
Nein, die Teilnahme an der freiwilligen Inspektion ist nicht verpflichtend, um am QS-System teilzunehmen. Entscheidet sich ein Systempartner zur Teilnahme an der Inspektion der Arbeits- und Sozialbedingungen, so hat das Ergebnis der Inspektion keinen Einfluss auf das Ergebnis des QS- bzw. QSGAP Audits.
Beim QS- bzw. QS-GAP-Audit werden zusätzlich die Anforderungen an die Arbeits- und Sozialbedingungen von geschulten Auditoren im Rahmen einer QS-Inspektion bewertet. Die Inspektion und die Berechnung des Ergebnisses erfolgen nach den Regeln für die unabhängige Kontrolle (s. Leitfaden Zertifizierung).
Das Ergebnis der FIAS-Inspektion wird in Prozent ausgedrückt und in der QS-Datenbank hinterlegt. Das Mindestmaß zum Bestehen liegt bei 70%. Außerdem wird der jeweilige FIAS-Status angezeigt: FIAS bestanden
, FIAS nicht bestanden
. Das Ergebnis der Inspektion hat keinen Einfluss auf das Ergebnis des QS- bzw. QS-GAP Audits.
Das Ergebnis der QS-Inspektion kann in der QS-Datenbank nur vom Unternehmen selbst bzw. vom Bündler eingesehen werden. In der öffentlichen Systempartnersuche wird nicht das Ergebnis, sondern nur der FIAS-Status angezeigt (FIAS bestanden
, FIAS nicht bestanden
).
Bei der internen Suche (nur für QS-Systempartner) wird ebenfalls der Status angezeigt. Es besteht die Option, dass das Gesamtergebnis (%) von bestimmten QS-Systempartnern eingesehen wird, wenn hier zuvor von dem betroffenen Unternehmen eine ausdrückliche Freigabe erfolgt ist.
Erzeuger melden sich über ihren Bündler zur QS-Inspektion an. Alle anderen Unternehmen melden sich über die QS-Datenbank an. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Unternehmen, die im Leitfaden gestellten Anforderungen prüfen zu lassen.
Ja, zu folgenden Anforderungen stellt QS Musterformulare bereit:
- 2.1.4 Beschwerdeverfahren: Muster Beschwerdeformular
- 2.1.5 Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen: Muster Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen
- 2.1.7-2.1.10: Muster zur Bestätigung durch unabhängige Dritte zu Verträgen, Löhnen und Beschäftigung Volljähriger
- 2.1.13 Arbeits- und Ruhezeiten: Arbeitshilfe Arbeits- und Ruhezeiten
Die Prüfhäufigkeit der QS-Inspektion entspricht der Prüfhäufigkeit des regulären QS- bzw. QS-GAPSystemaudits.
Der Leitfaden findet auf Familienbetrieben ohne fremde, nicht familienzugehörige Mitarbeiter keine Anwendung. Zu familienzugehörigen Mitarbeitern
zählen in direkter Linie mit der Betriebsleitung Verwandte (d.h. Eltern, Ehepartner, Geschwister, Kinder; nicht jedoch Onkel, Cousin oder andere
Verwandte). Familienbetriebe können als solche in der Datenbank gekennzeichnet werden (Öffentliche Systempartnersuche: Anzeige als Familienbetrieb
).
Bei Familienbetrieben mit Fremdarbeitskräften ist der Leitfaden anwendbar.
Der Fokus liegt auf Mitarbeitern, die in einer auf eine gewisse Dauer angelegten Beschäftigung (fest angestellte Mitarbeiter, Saisonkräfte, längerfristig beschäftigte Erntehelfer) für den Betrieb tätig sind. Sporadisch eingesetzte Stundenkräfte, Nachbarschaftshilfe u.a. werden nicht berücksichtigt.
Nein, da die Grundlage für die Anforderungen des Leitfadens auf dem deutschen Recht aufbauen und in den einzelnen Anforderungen auf das deutsche Recht verwiesen wird. Eine Sammlung der Gesetze und Verordnungen findet sich im Leitfaden unter Mitgeltende Unterlagen
, wo auch ein Link zu den entsprechenden Dokumenten hinterlegt ist.
Anforderungen des FIAS-Leitfadens
Das Beschwerdeverfahren muss objektiv geeignet sein, Meinungsverschiedenheiten und Probleme zwischen den Beschäftigten sowie zwischen den Beschäftigten und der Unternehmensleitung zu lösen.
Das Beschwerdeverfahren liegt schriftlich vor. Es schildert,
wie Beschwerden eingereicht werden können (mündlich, schriftlich (auch anonym),
- wo bzw. bei wem Beschwerden eingereicht werden (Ansprechpartner, Briefkasten),
- dass alle Mitarbeiter Zugang zum Beschwerdeverfahren haben,
- dass es einen festgelegten Zeitraum gibt, in dem die Beschwerden behandelt werden.
Probleme werden innerhalb der dafür gesetzten Frist gelöst. Die Beschwerdevorgänge und die erarbeiteten Lösungen werden für 24 Monate dokumentiert.
Zu den Arbeits- und Arbeitsschutzgesetzen zählen aktuell insbesondere:
- Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Mindesturlaubsgesetz für
Arbeitnehmer, Jugendschutzgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Zu den übrigen aushangpflichtigen Arbeitsgesetzen zählen aktuell insbesondere:
- branchenspezifische Arbeitsschutzvorschriften, Betriebsvereinbarungen, Heimarbeitsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ladenschlussgesetz, Mutterschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften nach SGB
Die Bereitstellung der Arbeitnehmerinformation kann ebenfalls digital erfolgen. Entscheidend ist, dass die Arbeitnehmerinformationen direkt zugänglich sind./p>
Hinweis: Eine Übersicht über die aushangpflichtigen Gesetze ist auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern (IHKs) veröffentlicht, z.B. IHK zu Köln. Verschiedene Buchverlage bieten Sammlungen der aushangpflichtigen Gesetze an, zu finden z.B. über die Internetsuche unter dem Suchbegriff Aushangpflichtige Gesetze, Buch
.
Eine Linksammlung der Gesetze stellt das Bundesministerium der Justiz im Internet bereit: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html.
- Die Vertragsbedingungen liegen in einem Arbeitsvertrag oder in sonst geeigneter Form schriftlich vor.
- Das Dokument ist beidseitig unterzeichnet und wurde dem Arbeitnehmer überreicht.
- Das Dokument entspricht den Mindestanforderungen des § 2 Nachweisgesetze
Hinweis: Informationen zum Arbeitsvertrag in der Grünen Branche
stellt z. B. die Landwirtschaftskammer Niedersachen bereit.