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Die QS-Tiergesundheitsberatung: Projekt startet mit der Umsetzung

23.07.2024 | Tierhaltung/Transport | Fleischwirtschaft | QS System

  • Testrechnungen erfolgreich ausgewertet
  • Befunddatenberechnung im August löst noch keine verpflichtende Beratung für Schweinehalter aus
  • Anmeldung für Berater zum 1. August möglich

 

Bonn, 23. Juli 2024. Das Projekt zur Einführung einer verpflichtenden Tiergesundheitsberatung für schweinehaltende Betriebe mit Mängeln bei der Tiergesundheit startet zum 1. August im QS-System mit der Umsetzung. Nach einer Schulungsphase können sich nun die Berater bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) anmelden. Sobald die Anmeldung der ersten Berater abgeschlossen ist, startet QS die auditrelevante Befunddatenberechnung. Die Auswertung der Befunddaten im August löst dementsprechend noch keine verpflichtende Beratung aus.

Das Interesse aus der Branche ist groß, fasst QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs die letzten Monate zusammen. Für die Schulungen der Auditoren und Berater haben wir außerordentlich wertvolle fachliche Unterstützung vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. sowie von den Tiergesundheitsdiensten Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und der Tierärztlichen Hochschule Hannover erhalten. Auch das Interesse seitens der zukünftigen Beraterinnen und Berater war enorm hoch. Das zeigt uns deutlich, dass sich die intensiven Vorbereitungen gelohnt haben und wir für den Start des Projektes gut aufgestellt sind.


Schulungen abgeschlossen

QS hat in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit Experten aus der Tiermedizin und der Beratung sowohl die Auditoren als auch die Berater für die zukünftige QS-Tiergesundheitsberatung geschult. Die letzten Zulassungstests sind in diesen Tagen abgeschlossen. Ab dem 1. August können sich alle Berater bei QS anmelden, die die Schulung erfolgreich abgeschlossen haben. Die zugelassenen Berater können dann von den betroffenen Tierhaltern als Berater ausgewählt werden.

 

Proberechnungen analysiert

Die Probeauswertung der sichtbaren relevanten Befunde vom 1. Mai 2024 hat QS analysiert und letzte Anpassungen vorgenommen. Rückmeldungen aus der Branche konnten berücksichtigt werden und haben dazu geführt, dass QS den Infobrief an die Landwirte noch einmal optimiert. So kann zukünftig der mögliche Beratungsbedarf besser erkannt werden.

 

Auditrelevante Befunddatenberechnung zum 1. November 2024

Sobald die Anmeldung der ersten Berater abgeschlossen ist, startet QS die auditrelevante Befunddatenberechnung zum 1. November 2024. Das Konzept sieht ergänzend zur Information über diese Tiergesundheitsdaten im nächsten Schritt ein Audit vor. Erst wenn in diesem Audit die Auffälligkeiten bestätigt werden, ist der Tierhalter zur Tiergesundheitsberatung verpflichtet.

 

Mehr Informationen zur QS-Tiergesundheitsberatung finden Sie hier.


Pressemitteilung zum Download (PDF-Format)

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