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QS schließt Transportkette in der Fleischwirtschaft

07.11.2023 | Fleischwirtschaft | QS System

Kein Transport von QS-Ware ohne QS-Zertifizierung

Bonn, 07.11.2023. Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Unternehmen, die QS-Fleischwaren transportieren, verpflichtet, am QS-System teilzunehmen. Damit endet nach einer zweijährigen Übergangsfrist die Möglichkeit für Logistikunternehmen, die im Auftrag von QS-Systempartnern Fleisch und Fleischwaren transportieren, auf freiwilliger Basis am QS-System teilzunehmen. Die QS-Anforderungen an die Logistiker gelten dann auch für deren Subunternehmen. Mit dieser neuen Regelung gelten somit die QS-Anforderungen für alle Unternehmen in der Transportkette von QS-Fleisch und Fleischwaren.

Die Logistikunternehmen können entweder über eine QS-Zertifizierung oder über ein von QS anerkanntes Zertifizierungssystem am QS-System teilnehmen. Die QS-Zertifizierung umfasst im Wesentlichen praxisnahen Maßnahmen zur Prozesssicherheit und bietet auch kleineren Betrieben die Möglichkeit, die Qualität und Sicherheit ihrer logistischen Prozesse zu überprüfen und nachzuweisen. Die Auftraggeber aus dem Großhandel und der Fleischverarbeitung können sich zukünftig zentral über die QS-Datenbank die Lieferberechtigung ihrer Logistikdienstleister anzeigen lassen.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zu den relevanten Anforderungen sowie einen ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie hier unter www.q-s.de/teilnahme-logistik.

 

 


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