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QS in 3 Minuten - Systeminformationen für die Futtermittelwirtschaft (04/2026)

01.09.2026

QS Newsletter
 

Liebe Leserinnen und Leser,

herausfordernde Zeiten verlangen pragmatische Lösungen und die Bereitschaft, flexibel zu handeln. Um die Versorgung mit Futtermitteln und landwirtschaftlichen Rohwaren auch unter schwierigen Rahmenbedingungen sicherzustellen, hat QS eine befristete Ausnahmeregelung für Straßentransporte geschaffen.

Darüber hinaus finden Sie in dieser Ausgabe wichtige Informationen für Ihre tägliche Praxis. Wir informieren über Checklisten für die Eigenkontrolle, zeigen auf, wie sich durch Screening-Verfahren Analysekosten senken lassen, und erläutern, warum Korrekturmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung sind. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, Anforderungen sicher umzusetzen und den Aufwand in Ihrem Betrieb so gering wie möglich zu halten.

Bleiben Sie mit QS auf dem Laufenden!

Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs


Was wichtig für Sie ist:



   

Engpässe bei Straßentransporten: Ausnahmeregelung bis Ende 2026


Aufgrund von Niedrigwasser und den damit verbundenen Engpässen im Transportsektor hat QS eine befristete Ausnahmeregelung geschaffen: Futtermittelunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen als Gate-Keeper für nicht-zertifizierte Straßenspeditionen auftreten, um die Versorgung mit Futtermitteln und landwirtschaftlichen Rohwaren sicherzustellen.

Voraussetzungen:

  • Spedition in der QS-Datenbank hinterlegen
  • Spedition in die Lieferantenbewertung aufnehmen
  • Qualitätsvereinbarung zu Reinigung und Sauberkeit abschließen
  • Nachweise zu Vorfrachten und Sichtkontrollen vorhalten
  • Erklärung zu verbotenen Frachtgütern einholen
  • Freigabe durch Ladungsinspektor bei Transport verbotener Vorfrachten nachweisen

Die Ausnahmeregelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026.

   

Hätten Sie's gewusst?



   

Screening kann Kosten sparen


Nicht jede Futtermittelprobe muss direkt mit der aufwendigeren und häufig kostenintensiveren Referenzmethode untersucht werden. Im QS-Futtermittelmonitoring können für verschiedene Parameter auch kostengünstigere Screening-Methoden genutzt werden, beispielsweise ELISA bei Mykotoxinen oder Bioessay bei Dioxinen. Ergibt das Screening einen unauffälligen Befund, genügt dieser Nachweis. Erst wenn der Cut-off-Wert überschritten wird und das Screening positiv ausfällt, ist eine Nachanalyse mit der jeweiligen Referenzmethode oder einer gleichwertigen Methode erforderlich. Welche Untersuchungsmethoden im QS-System zugelassen sind, ist in der Anlage 8.1 festgelegt. Eine Übersicht der anerkannten Labore und ihrer angebotenen Screening-Methoden finden Sie hier.

   
   

Eigenkontrolle: QS stellt Checklisten zur Verfügung


Die erste Kontrollebene im QS-System ist die Eigenkontrolle. Hierbei tragen die Futtermittelunternehmen selbst dafür Sorge, die Einhaltung der QS-Anforderungen zu kontrollieren. So können Abweichungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zu einer Gefahr für die Futtermittelsicherheit werden. Für die Durchführung der jährlichen Eigenkontrollen können, die von QS zur Verfügung gestellten Checklisten genutzt werden. Dabei müssen nicht alle Punkte bearbeitet werden, sondern nur die für den eigenen Betrieb relevanten Anforderungen. Sofern bei der Eigenkontrolle Abweichungen von den QS-Anforderungen festgestellt werden, können in den Checklisten auch die erforderlichen Maßnahmen und deren Umsetzung dokumentiert werden.



Hier geht´s zu den Checklisten.
   

Warum macht QS das?



   

Von der Abweichung zur Korrekturmaßnahme


Werden bei einem Audit Abweichungen festgestellt und mit C oder D/K.O. bewertet, schlägt das Futtermittelunternehmen passende Korrekturmaßnahmen vor. Gemeinsam mit dem Auditor werden Maßnahmen, Fristen und Verantwortlichkeiten festgelegt und im Maßnahmenplan dokumentiert. Ziel ist es, nicht nur den Mangel zu beseitigen, sondern gegebenenfalls auch die Ursache zu ermitteln und – als Kern jeder Qualitätssicherung – dafür zu sorgen, dass die Abweichung nicht erneut auftritt. Wichtig: Auch wenn eine Korrekturmaßnahme bereits während des Audits umgesetzt wird, ändert das die Bewertung der betreffenden Anforderung nicht. Die Bewertung spiegelt den Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle wider.

Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird anschließend von der Zertifizierungsstelle überprüft. Werden Korrekturmaßnahmen nicht fristgerecht oder nicht vollständig umgesetzt, kann dies Auswirkungen auf die Zertifizierung und die Lieferberechtigung im QS-System haben. So stellt QS sicher, dass Mängel dauerhaft behoben und die Anforderungen verlässlich eingehalten werden.

 

   
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