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Liebe Leserinnen und Leser,
weniger Aufwand, mehr Überblick und rechtzeitig informiert: In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen vor, welche Erleichterungen es beim Nachweis der ITW-Fütterungsanforderungen gibt, wie Befunddaten mit QS-Analytics noch einfacher genutzt werden können und welche Änderung Rindermäster ab 2027 bei den Haltungszeiträumen beachten müssen.
Außerdem erinnern wir noch einmal daran, die Nullmeldungen in der Rindermast rechtzeitig einzutragen und erklären, warum Korrekturmaßnahmen nach Audits ein wichtiger Baustein für die Verlässlichkeit des QS-Systems sind.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs
Was wichtig für Sie ist:
QS-Analytics: Befunddaten Rind einfach einordnenDetails zu Befunddaten stehen Rinderhaltern bereits seit längerem in der QS-Softwareplattform zur Verfügung. Mit QS-Analytics können diese Daten ab sofort deutlich einfacher eingeordnet werden. Die neue Plattform bietet übersichtliche Grafiken zu Befundhäufigkeiten und ermöglicht erstmals einen anonymen Vergleich mit anderen Betrieben, die an denselben Schlachthof liefern. Farbliche Schaubilder zeigen auf einen Blick, wo der eigene Betrieb gut aufgestellt ist und wo noch Verbesserungspotenzial besteht. Außerdem können verschiedene Zeiträume und Tiergruppen ausgewählt werden, um Entwicklungen der Tiergesundheit besser nachzuvollziehen. Interaktive Erläuterungen helfen dabei, die Auswertungen richtig zu verstehen und einzuordnen. Die Teilnahme am Befunddatenmonitoring erfolgt weiterhin automatisch über das QS-System und verursacht keinen zusätzlichen Aufwand für die Tierhalter. Hier geht´s zu QS-Analytics. |
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Erinnerung: Nullmeldungen nachtragen – Sperre vermeidenRindermäster sollten jetzt prüfen, ob alle erforderlichen Nullmeldungen bzw. Verschreibungen in der QS-Datenbank erfasst sind. Fehlende Angaben können noch bis zum 6. August 2026 nachgetragen werden. Wenn keinerlei Daten oder Nullmeldungen eingetragen sind, wird der Betrieb ab dem 8. August 2026 gesperrt. Wichtig: Sobald die fehlenden Meldungen nachgetragen wurden, wird die Lieferberechtigung automatisch über Nacht wiederhergestellt. |
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Haltungszeiträume für Rinder ab 2027 verlängertQS-Rinder müssen vor der Schlachtung eine bestimmte Zeit in einem QS-lieferberechtigten Betrieb gehalten worden sein. Derzeit gilt: Alle Tiere – auch zugekaufte Rinder – müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen in einem QS-lieferberechtigten Betrieb gehalten werden. Ab dem 1. Januar 2027 wird dieser Zeitraum auf acht Monate verlängert. Diese Frist gilt dann für alle Rinder, einschließlich der ab diesem Zeitpunkt zugekauften Tiere. Wichtig: Die QS-Anforderungen gelten immer für alle Tiere der angemeldeten Produktionsart ab der Einstallung. In der Produktionsart Rindermast (1001) müssen die Tiere daher mit Einstallung in den Maststall, also etwa ab einem Alter von etwa sechs Monaten, bis zur Schlachtung unter QS-Bedingungen gehalten werden. |
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Hätten Sie's gewusst?
ITW-Fütterung: Weniger Aufwand beim NachweisFür Betriebe in den ITW-Programmen Werden Futtermittel bei einem dieser Unternehmen bezogen, genügt künftig der Lieferschein als Nachweis. Zusätzliche Bescheinigungen müssen dann nicht mehr eingeholt werden. Wichtig: Die Kennzeichnung in der QS-Datenbank ist freiwillig. Ist ein Unternehmen dort nicht hinterlegt, kann die Konformität weiterhin über Begleitpapiere, Bescheinigungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. |
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Warum macht QS das?
KorrekturmaßnahmenWerden bei einem Audit Abweichungen festgestellt und mit C oder D/KO bewertet, schlägt der Tierhalter passende Korrekturmaßnahmen vor. Gemeinsam mit dem Auditor werden dann die Maßnahmen, Fristen und Verantwortlichkeiten festgelegt und im Maßnahmenplan dokumentiert. Ziel ist es, nicht nur den Mangel zu beseitigen, sondern ggf. auch die Ursache zu finden und dafür zu sorgen, dass die Abweichung nicht erneut auftritt. Wichtig: Auch wenn eine Korrekturmaßnahme bereits während des Audits umgesetzt wird, ändert das die Bewertung der betreffenden Anforderung nicht. Die Bewertung spiegelt den Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle wider. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird anschließend von der Zertifizierungsstelle überprüft. Werden Korrekturmaßnahmen nicht fristgerecht oder nicht umfassend umgesetzt, kann dies Auswirkungen auf die Zertifizierung und die Lieferberechtigung im QS-System haben. So stellt QS sicher, dass Mängel dauerhaft behoben und die Anforderungen verlässlich eingehalten werden. |
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