|
Liebe Leserinnen und Leser,
als Systempartner im QS‑Verbund sind Ihre Erfahrungen und Ihre Einschätzungen für uns enorm wichtig. Denn wer könnte besser beurteilen, was aus der Perspektive der praktischen Landwirtschaft sinnvoll und notwendig für eine sichere Lebensmittelkette ist? Deshalb laden wir Sie ein, unsere Leitfäden – das Herzstück des QS‑Systems – aktiv mitzugestalten und uns ganzjährig Feedback zu geben.
Ob Leitfäden, Tiergesundheitsberatung oder konkrete Anforderungen wie z.B. zur Kadaverlagerung: Bei QS stehen Unterstützung, Verständlichkeit und kontinuierliche Verbesserung im Mittelpunkt – nicht Sanktionen. Auch das greifen wir in dieser Ausgabe auf.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs
Was wichtig für Sie ist:
Tiergesundheitsberatung: Keine Angst vor sofortiger SperreSchweinemastbetriebe, die aufgrund ihrer Schlachtbefunde erstmalig als auffällig identifiziert werden, behalten ihre QS‑Lieferberechtigung. Im Tiergesundheitsaudit wird geprüft, ob tatsächlich ein Beratungsbedarf besteht. Wird dabei kein Beratungsbedarf festgestellt, hat der Betrieb rund neun Monate Zeit, um sich eigenständig zu verbessern. Wird ein Beratungsbedarf bestätigt, folgt eine gezielte Tiergesundheitsberatung für bessere Schlachtbefundergebnisse. Eine Liefersperre wird nur verhängt, wenn es erneut Auffälligkeiten gibt, und der Betrieb wiederholt im Audit mit Davon unabhängig gibt es zeitweilige Sperren, wenn Fristen zum Tiergesundheitsaudit oder zur Beratung versäumt wurden. Sie werden automatisch aufgehoben, wenn Audit oder Beratung nachgeholt wurden. Ziel der Tiergesundheitsberatung ist es, Betriebe zu unterstützen und die Tiergesundheit nachhaltig zu verbessern – nicht die Betriebe zu sanktionieren. Hier gibt´s weitere Infos zur Tiergesundheitsberatung. |
||||
Leitfäden jetzt ganzjährig kommentierenQS überprüft regelmäßig, wie das Prüfsystem für Systempartner noch schlanker, verständlicher und effizienter gestaltet werden kann. Die Leitfäden werden dabei meist einmal jährlich überarbeitet. Ab sofort können sie ganzjährig, also jederzeit kommentiert werden, nicht nur während einer kurzen Kommentierungszeit im Herbst. Dazu führt ein Button unter jedem Leitfaden im Dokumentencenter der QS‑Webseite direkt zum Online‑Formular. Hier können Sie uns Ihre Hinweise einfach und passgenau zukommen lassen. Jede Rückmeldung wird von QS geprüft und beantwortet. Hinweis: Bitte nutzen Sie für Ihre Kommentare das Online‑Formular und beziehen Sie sich dabei möglichst konkret auf den jeweiligen Leitfaden sowie auf Kapitel und Abschnitt. |
||||
Hätten Sie's gewusst?
Dokumentenzeichen in QS-Leitfäden: Leitfäden richtig lesenIn den QS‑Leitfäden stecken wichtige Hinweise nicht nur im Text, sondern auch in kleinen Zeichen und Symbolen. Ob K.O., Fettdruck oder spezielle Icons – die Dokumentenzeichen zeigen auf einen Blick, wie wichtig ein Kriterium ist und was konkret nachzuweisen ist. Sie machen deutlich, wo ein schriftlicher Nachweis erforderlich ist und wo auf mitgeltende Unterlagen oder andere Kapitel verwiesen wird. Ein kurzer Blick in die Legende lohnt sich – so lassen sich Anforderungen schneller einordnen und sicher umsetzen. Hier geht´s zur Legende der Dokumentenzeichen. |
||||
Warum macht QS das?
Kadaverbehälter sichern – aus gutem GrundVerendete Tiere bergen erhebliche Seuchen- und Hygienerisiken. Deshalb müssen Kadaverbehälter auf landwirtschaftlichen Betrieben verschlossen oder gesichert sein. So wird der Kontakt zu lebenden Tieren verhindert, unbefugter Zugriff durch Menschen oder Tiere ausgeschlossen und eine Verunreinigung von Boden oder Wasser vermieden. Die Pflicht ergibt sich aus tierseuchen- und hygienerechtlichen Vorgaben. Verstöße können bei behördlichen Kontrollen beanstandet werden und im Seuchenfall zu Leistungskürzungen der Tierseuchenkasse führen.
Hinweis: Bei Rindern ist ein abgeschlossenes Behältnis nicht zwingend erforderlich, wenn die Kadaver wirksam abgedeckt sind oder das Betriebsgelände vollständig eingefriedet ist und der Zugriff durch Menschen oder Tiere sicher ausgeschlossen wird.
|
||||