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Liebe Leserinnen und Leser,
Fristen im Blick zu behalten, ist neben den vielfältigen Anforderungen des Alltags oft eine Herausforderung. Daher möchten wir Sie an zwei wichtige Termine für Rinder- und Schweinehalter erinnern.
Ab dem 1. Juli 2026 ergeben sich außerdem neue Möglichkeiten: ITW-Futtermittelhersteller können dann in der QS-Datenbank aufgerufen werden.
Neben diesen aktuellen Terminen greifen wir zwei Themen auf, die im Arbeitsalltag regelmäßig für Fragen sorgen: die Bewertungssystematik in QS-Audits – denn es gibt nicht nur A
oder K.O.
– sowie mögliche Beprobungslücken im Salmonellenmonitoring.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs
Was wichtig für Sie ist:
Fristen im Blick:Antibiotikadaten bei der Rindermast Nicht vergessen: Noch bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Antibiotikadaten in der Rindermast für das 1. Halbjahr 2026 in der QS-Antibiotikadatenbank erfasst werden – entweder als Behandlungsbelege oder als Nullmeldung. Werden die Angaben nicht fristgerecht eingetragen, wird die Lieferberechtigung ab dem 1. Juli 2026 entzogen. Sobald fehlende Daten nachgetragen sind, wird die Lieferberechtigung automatisch wiederhergestellt. Prüfen Sie jetzt die Einträge und tragen Sie bei Bedarf nach. Risikobewertung zur Biosicherheit QS‑Rinder- und Schweinehalter müssen seit dem 1. Januar 2026 eine Risikobewertung zur Biosicherheit durchführen. Dafür kann entweder die kostenfreie Risikoampel der Universität Vechta oder ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept genutzt werden. Die Vorbereitungsfrist endet am 30. Juni 2026: Ab dem 1. Juli 2026 muss die Risikobewertung im QS‑Audit nachgewiesen werden. Wer noch nicht aktiv geworden ist, sollte jetzt handeln und die Umsetzung rechtzeitig sicherstellen. Übrigens: Wer die Bewertung bereits Jahr 2025 gemacht hat, kann diese Dokumentation vorlegen, sie muss nicht erneut durchgeführt werden. |
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Kennzeichnung von ITW-Futtermittelherstellern in QS-DatenbankAb dem 1. Juli 2026 können Tierhalter auch in der QS-Datenbank erkennen, ob ein Futtermittelhersteller oder -händler Futtermittel nach den Anforderungen der Initiative Tierwohl (ITW) anbietet. Dafür gibt es zwei neue Kennzeichen: Dieser Service in der Datenbank ist für die Futtermittelunternehmen freiwillig nutzbar. Alternativ kann sich ein Tierhalter die Konformität weiterhin z. B. über Warenbegleitpapiere, Bescheinigungen oder Zertifizierungen wie VLOG nachweisen lassen. |
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Hätten Sie's gewusst?
Sicher im Stall: Fremdkörper wirksam vermeidenVerletzungen der Tiere und Fremdkörper (wie Metallsplitter) im Schlachtkörper lassen sich oft auf kleine Ursachen im Stall zurückführen. Dazu zählen zum Beispiel beschädigte Materialien wie spleißende Stahlseile oder Mängel an der Stalleinrichtung, etwa herausstehende Schrauben. Solche Verletzungen können für Tiere sehr schmerzhaft sein und gleichzeitig ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit darstellen, da Fremdkörper in den Schlachtkörper gelangen. Um das zu vermeiden, sollten Stalleinrichtungen, Futtermittel und Beschäftigungsmaterialien regelmäßig kontrolliert werden. Im QS-System sind bestimmte Materialien deshalb ausdrücklich untersagt, etwa Drahtseile, Autoreifen oder Schläuche mit Metallverstärkung. In den Erläuterungen zum Leitfaden Schweinehaltung finden Sie konkrete Hinweise und Unterstützung bei der Auswahl sicherer Materialien. |
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QS-Salmonellenmonitoring: Beprobung sicherstellenIm QS-System ist eine kontinuierliche Teilnahme am Salmonellenmonitoring vorgesehen. Wichtig ist, dass keine Beprobungslücken von mehr als sechs Monaten entstehen. Denn: Nur mit einer durchgängigen Beprobung ist eine verlässliche Kategorisierung möglich. In der Regel werden die Proben im QS-Schlachthof direkt am Schlachtkörper gezogen. Sollte das einmal nicht möglich sein, müssen alternativ Leerstandszeiten dokumentiert und bei einer Vermarktung außerhalb des QS-Systems Blutproben im Stall gezogen werden. Hier gibt´s weitere Informationen. |
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Warum macht QS das?
Zwischen A und K.O.: Audits differenziert bewertenIm QS-System geht es nicht nur um |
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