Biosicherheit in QS-Leitfäden: Änderungen ab 2026
Die Leitfäden werden hinsichtlich der Anforderungen an die Biosicherheit zum 1. Januar 2026 gepasst. Neu ist insbesondere die individuelle Risikobewertung durch den Tierhalter – wahlweise über die Risikoampeln der Universität Vechta oder ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept. Betriebe haben hierfür sechs Monate Vorbereitungszeit. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Umsetzung dieser Anforderung in den Audits überprüft.
Ein detaillierter Überblick zu allen Änderungen folgt in der Kommentierungsphase 2026 (siehe unten).