Kadaverbehälter sichern – aus gutem Grund
Verendete Tiere bergen erhebliche Seuchen- und Hygienerisiken. Deshalb müssen Kadaverbehälter auf landwirtschaftlichen Betrieben verschlossen oder gesichert sein. So wird der Kontakt zu lebenden Tieren verhindert, unbefugter Zugriff durch Menschen oder Tiere ausgeschlossen und eine Verunreinigung von Boden oder Wasser vermieden. Die Pflicht ergibt sich aus tierseuchen- und hygienerechtlichen Vorgaben. Verstöße können bei behördlichen Kontrollen beanstandet werden und im Seuchenfall zu Leistungskürzungen der Tierseuchenkasse führen.
Hinweis: Bei Rindern ist ein abgeschlossenes Behältnis nicht zwingend erforderlich, wenn die Kadaver wirksam abgedeckt sind oder das Betriebsgelände vollständig eingefriedet ist und der Zugriff durch Menschen oder Tiere sicher ausgeschlossen wird.