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Nullmeldungen: Entscheidend für die Datenqualität in der QS-Antibiotikadatenbank

27.02.2026

Nullmeldungen: Entscheidend für die Datenqualität in der QS-Antibiotikadatenbank

25 09 10 Antibiotikaverbrauch Nutztierhaltung 2024 QS BfR Teaser

Für verlässliche Auswertungen in der QS-Antibiotikadatenbank ist es entscheidend, dass alle Antibiotikabelege oder Nullmeldungen vollständig eingetragen werden. Eine Nullmeldung bestätigt ausdrücklich, dass im jeweiligen Kalenderhalbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden. Tierhalter können diese Meldung selbst erfassen oder – falls gewünscht – Bündler oder Tierärzte damit beauftragen. Soll das gewechselt werden und eine andere Person für die Eintragung verantwortlich sein, muss dies vorher vom Tierhalter mit dem Bündler oder Tierarzt abgestimmt werden.

Eine Anleitung zur eigenen Erfassung der Nullmeldungen finden Sie hier.


Übrigens:
Um doppelten Meldeaufwand zu vermeiden, können Sie Ihre Daten aus der Antibiotikadatenbank direkt und automatisiert an die HIT-Datenbank weiterleiten lassen – egal ob Nullmeldungen, Behandlungsbelege oder Tierbestandsveränderungen bei Geflügel. Voraussetzung: Ihr Tierarzt füllt einmalig die Tierarzterklärung aus, die direkt online in der HIT-Datenbank abgegeben wird. Auch Tierbestandsveränderungen bei Geflügel können auf diesem Weg weitergeleitet werden – in diesem Fall jedoch direkt durch den Geflügelhalter.



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