Nullmeldungen: Entscheidend für die Datenqualität in der QS-Antibiotikadatenbank
Für verlässliche Auswertungen in der QS-Antibiotikadatenbank ist es entscheidend, dass alle Antibiotikabelege oder Nullmeldungen vollständig eingetragen werden. Eine Nullmeldung bestätigt ausdrücklich, dass im jeweiligen Kalenderhalbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden. Tierhalter können diese Meldung selbst erfassen oder – falls gewünscht – Bündler oder Tierärzte damit beauftragen. Soll das gewechselt werden und eine andere Person für die Eintragung verantwortlich sein, muss dies vorher abgestimmt werden.
Übrigens: Um einen doppelten Meldeaufwand zu vermeiden, können Sie Ihre Daten aus der Antibiotikadatenbank direkt und automatisiert an die HIT-Datenbank weiterleiten lassen – egal ob Nullmeldungen, Behandlungsbelege oder Tierbestandsveränderungen bei Geflügel. Voraussetzung: Ihr Tierarzt füllt einmalig die Tierarzterklärung aus, die direkt online in der HIT-Datenbank abgegeben wird.