Rindermast: Herkunft und Vermarktung
Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Mastrinder müssen in den letzten acht Monaten vor der Schlachtung durchgängig unter QS-Bedingungen gehalten werden (bisher sechs Monate). Um eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen, wird das bereits jetzt kommuniziert. Detaillierte Informationen zum Kriterium 3.1.4 Herkunft und Vermarktung finden Sie im Dokument Erläuterungen zum Leitfaden Landwirtschaft Rinderhaltung
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