Risikobewertung zur Biosicherheit
Seit dem 1. Januar 2026 müssen QS‑Rinder- und Schweinehalter eine Risikobewertung zur Biosicherheit durchführen. Dafür kann die kostenfreie Risikoampel der Universität Vechta ODER ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept genutzt werden. Die Betriebe haben dafür bis zum 1. Juli 2026 Zeit. Ab diesem Datum muss die Nutzung im QS‑Audit nachgewiesen werden. Bewertungen, die bereits 2025 durchgeführt wurden, gelten weiter und müssen nicht wiederholt werden.