Tiergesundheitsberatung: Keine Angst vor sofortiger Sperre
Schweinemastbetriebe, die aufgrund ihrer Schlachtbefunde erstmalig als auffällig identifiziert werden, behalten ihre QS‑Lieferberechtigung. Im Tiergesundheitsaudit wird geprüft, ob tatsächlich ein Beratungsbedarf besteht. Wird dabei kein Beratungsbedarf festgestellt, hat der Betrieb rund neun Monate Zeit, um sich eigenständig zu verbessern. Wird ein Beratungsbedarf bestätigt, folgt eine gezielte Tiergesundheitsberatung für bessere Schlachtbefundergebnisse.
Eine Liefersperre wird nur verhängt, wenn es erneut Auffälligkeiten gibt, und der Betrieb wiederholt im Audit mit Beratung notwendig
eingestuft wird. Wird kein Beratungsbedarf festgestellt, wird ein Betrieb also nicht gesperrt, auch wenn er erneut auffällige Befunddaten hat.
Davon unabhängig gibt es zeitweilige Sperren, wenn Fristen zum Tiergesundheitsaudit oder zur Beratung versäumt wurden. Sie werden automatisch aufgehoben, wenn Audit oder Beratung nachgeholt wurden.
Ziel der Tiergesundheitsberatung ist es, Betriebe zu unterstützen und die Tiergesundheit nachhaltig zu verbessern – nicht die Betriebe zu sanktionieren.