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Unangekündigte Audits

10.09.2025

Unangekündigte Audits

Im QS-System sind Systemaudits in der Regel unangekündigt. Um sicherzustellen, dass eine geeignete Auskunftsperson vor Ort ist, kann der Betrieb jedoch maximal 48 Stunden vorher informiert werden – bei Geflügelmastbetrieben 24 Stunden. Wichtig: Auch mit dieser kurzen Vorlaufzeit bleibt es ein unangekündigtes Audit. Sonderaudits, etwa bei Verdachts-, Krisen- oder Ereignisfällen, sowie Spotaudits erfolgen vollständig unangekündigt – ohne jegliche Vorabinformation. Dies gilt auch für die Bestandschecks bei der Initiative Tierwohl. Der Fokus bei vollständig unangekündigten Audits liegt oftmals nicht auf Dokumentenprüfungen, sondern vor allem auf der direkten Kontrolle der Situation im Stall.

Eine kurze Vorlaufzeit erlaubt eine realistische Einschätzung des aktuellen Zustands und der betrieblichen Abläufe. So wird eine objektive und faire Bewertung sichergestellt, und die Einhaltung der QS-Anforderungen wird zuverlässig überprüft.



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