Unangekündigte Audits

Im QS-System sind Systemaudits in der Regel unangekündigt. Um sicherzustellen, dass eine geeignete Auskunftsperson vor Ort ist, kann der Betrieb jedoch maximal 48 Stunden vorher informiert werden – je nach Stufe, zum Beispiel bei Geflügelmastbetrieben mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden. Wichtig: Auch mit dieser entsprechenden Vorlaufzeit bleibt es ein unangekündigtes Audit. Unangekündigte Spotaudits können ebenfalls auf entsprechenden Stufen mit einem Vorlauf von maximal 24h angekündigt werden. Sonderaudits, etwa bei Verdachts-, Krisen- oder Ereignisfällen erfolgen in der Regel vollständig unangekündigt – ohne jegliche Vorabinformation. Dies gilt auch für die Bestandschecks bei der Initiative Tierwohl. Der Fokus bei vollständig unangekündigten Audits liegt oftmals nicht auf Dokumentenprüfungen, sondern vor allem auf der direkten Kontrolle der tatsächlichen Gegebenheiten im Stall.
Eine kurze Vorlaufzeit ermöglicht eine realistische Einschätzung der aktuellen Situation und der betrieblichen Abläufe. So wird eine objektive und faire Bewertung sichergestellt, und die Einhaltung der QS-Anforderungen wird zuverlässig überprüft.