QS-Systempartner werden
Auditor im QS-System werden
Auch Auditoren benötigen für ihre Tätigkeit im QS-System eine spezielle Zulassung. Grundlage hierfür ist eine landwirtschaftliche oder lebensmittelbezogene Ausbildung sowie eine einjährige branchenspezifische Berufserfahrung entsprechend der gewünschten Zulassungsstufe.
Wenn Sie als Auditor im QS-System zugelassen werden möchten, wenden Sie sich bitte an eine von QS zugelassene Zertifizierungsstelle. Mit dieser können Sie das weitere Vorgehen besprechen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an QS-Auditoren finden Sie auch im Leitfaden Zertifizierung.
Relevante Dokumente
Leitfaden Zertifizierung_01.01.2026rev01 (gültig ab 01.07.2026) info_outline
Leitfaden_Zertifizierung_01.01.2026
Prüfsystematik QS-GAP_01.01.2026rev01 (gültig ab 01.07.2026)
Prüfsystematik_QS-GAP_01.01.2026
Labore
Labore, die Analysen im QS-System durchführen wollen, benötigen eine QS-Anerkennung. Eine Voraussetzung dafür ist die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Wenn Sie für Ihr Labor eine QS-Anerkennung erhalten möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Weitere relevante Dokumente
FAQs
Ihre Ansprechpartnerinnen
Magdalena Dunker
Zulassung Auditoren, Zertifizierungsstellen- Tel: + 49 (0) 228 35068-299
- Fax: + 49 (0) 228 35068-16299
Claudia Rotter
Zulassung Labore- Tel: +49 (0) 228 35068-292
- Fax: +49 (0) 228 35068-16292