Nein, für QS-Systempartner, Zertifizierungsstellen, Bündler oder Labore ändert sich nichts. Das von QS im April 2023 eingeführte neue Unternehmenslogo wird ausschließlich von den Mitarbeitern von QS für die Korrespondenz mit Systempartnern, Dienstleistern, Medienvertretern, Interessensgruppen, Kooperationspartnern genutzt. Zusätzlich wird es von QS für Marketing-Kampagnen sowie für den Dialog mit Verbrauchern verwendet. Durch das Unternehmenslogo wird QS als Absender einer Kommunikation präsentiert. Jede andere Verwendung des Logos muss durch QS freigegeben werden.
Ja, mit dem bekannten blauen QS-Prüfzeichen werden weiterhin Fleisch- und Wurstwaren, Schinken und Obst, Gemüse und Kartoffeln, gekennzeichnet, die unter Einhaltung der verbindlichen Qualitätsanforderungen von QS hergestellt und vermarktet werden.
Ja, das blaue QS-Prüfzeichen kann von nutzungsberechtigen QS-Systempartnern wie bisher sowohl für die Abbildung auf QS zertifizierten Waren als auch auf Verpackungsmaterialien, Lieferscheinen und Warenbegleitpapieren genutzt werden. Daneben ist auch weiterhin die Verwendung des Prüfzeichens für QS-Systempartner ohne direkten Produktbezug in der Online-Kommunikation, als Element in der Geschäftsausstattung (Briefbogen, Imagebroschüre etc.) sowie auf Werbemitteln aller Art gestattet.
Bitte beachten Sie, dass Werbemittel, Verpackungsmaterial, Briefpapier oder ähnliche Werbeträger, auf denen das QS-Prüfzeichen dargestellt werden soll, vor Drucklegung von QS freigegeben müssen. Die genauen Vorgaben für den Einsatz des QS-Prüfzeichens können Sie im QS-Gestaltungskatalog oder in unseren FAQs zur Zeichennutzung nachlesen.