Informationen zur Nutzung des QS-Prüfzeichens
Das QS-Prüfzeichen macht die stufenübergreifende Qualitätssicherung auf den Produkten sichtbar, denn nur Lebensmittel, die auf allen Stufen nach den Anforderungen des QS-Systems hergestellt und vermarktet werden, dürfen das QS-Prüfzeichen tragen.
Als QS-Systempartner können Sie Werbemittel, Verpackungsmaterial, Briefpapier oder ähnliche Werbeträger mit dem QS-Prüfzeichen versehen.
Bevor Sie das QS-Prüfzeichen für Ihre Zwecke nutzen, ist jedoch eine Freigabe durch die QS-Geschäftsstelle erforderlich. Gebündelte Betriebe erhalten diese Freigabe über ihren Bündler. Damit gewährleisten wir, dass die Verwendung des QS-Prüfzeichens regelkonform ist.
Durch die Freigabe ersparen Sie sich ggf. kostenintensive Fehlproduktionen. Für die rechtliche Unbedenklichkeit der werblichen Nutzung bleiben Sie als Nutzungsberechtigte jedoch selbst verantwortlich.
Die genauen Vorgaben für den Einsatz des QS-Prüfzeichens können Sie im Gestaltungskatalog oder in unseren FAQs nachlesen.
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FAQs
Ansprechpartner
Sonja Pfeifer
- Tel: +49 (0) 228 35068-136
- Fax: +49 (0) 228 35068-16136