QS-Systempartner werden - Lebensmitteleinzelhandel
Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels können je nach Betriebsstrukturen und Art des Warenbezugs zwischen verschiedenen Formen der Teilnahme wählen.
Rechtlich unselbständige Filialen/Betriebe des Einzelhandels
Rechtlich unselbständige Filialen mit gleichartigen Betriebsstrukturen (z. B. zentral geführte Filialen) sowie Regiemärkte werden über einen zugelassenen Bündler in das QS-System integriert.
Als Bündler wird ein Unternehmen bezeichnet, das mehrere Filialen bzw. Betriebe zusammenfasst und verwaltet und ihnen als Ansprechpartner im System dient. Der Bündler wird Systempartner und sorgt für die Durchführung vonunabhängigen Audits in den Betrieben. Er ist zudem für die Nutzung des QS-Prüfzeichens durch die von ihm gebündelten Betriebe verantwortlich.
Rechtlich selbstständige Filialen/Betriebe des Einzelhandels
Auch für rechtlich selbstständige Einzelhandelsbetriebe besteht die Möglichkeit der Anmeldung über einen Bündler. Sie können aber auch, sofern sie über individuelle Lieferbeziehungen verfügen, unmittelbar am QS-System teilnehmen.
Dazu melden sie sich über die QS-Datenbank an. Dort können sie eine zugelassene Zertifizierungsstelle auswählen, die bei Ihnen das Audit durchführt. Nach erfolgreichem Audit gibt die Zertifizierungsstelle das Ergebnis in die QS-Datenbank ein. Danach erhalten Sie Ihren Systemvertrag zur Unterzeichnung. Nach Vertragsabschluss können Sie das QS-Prüfzeichen verwenden und erhalten die Lieferberechtigung im QS-System.