Welche Inhalte melde ich an die Antibiotikadatenbank?
An die Datenbank werden nur Arzneimittelbelege für antibiotisch wirksame Substanzen gemeldet. Es werden die Inhalte aus dem tierärztlichen Arzneimittelnachweis (Arzneimittelanwendungs- und -abgabebeleg
) übertragen. Detaillierte Angaben zu den obligatorischen und freiwilligen Angaben finden Sie im Leitfaden Antibiotikamonitoring (QS - Antibiotikamonitoring (q-s.de)).