Eine ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Nitrat ist eine Grundvoraussetzung für die Ausbildung aller Qualitätsmerkmale bei Obst und Gemüse. Nicht von den Pflanzen aufgenommenes Nitrat, kann ausgewaschen werden und so zu einer Belastung des Grundwassers führen. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU strengere Grenzwerte für Nitrat in Grund- und Trinkwasser erlassen, die in Deutschland im Zuge der neuen Düngeverordnung beachtet werden müssen.
Um die Trinkwasserversorgung zu sichern und gleichzeitig die Produktion qualitativ hochwertiger, gartenbaulicher und landwirtschaftlicher Produkte aus der Region zu gewährleisten, gibt es seit 1989 in Nordrhein-Westfalen Wasserschutzkooperationen zwischen der Landwirtschaftskammer NRW und Landwirten bzw. Gartenbaubetrieben. Hierzu sowie zu den Herausforderungen rund um die Durchführung der neuen Düngeverordnung haben wir ein Interview mit Christine Lessmann von der Landwirtschaftskammer NRW geführt.