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BVL hebt ruhende Zulassung für Pflanzenschutzmittel 1,4SIGHT auf

18.12.2020 | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Ruhen der Zulassungen für das Pflanzenschutzmittel 1,4SIGHT (Zulassungsnr.: 008692-00; Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin) aufgehoben. Zuvor hatte das BVL über eine am 4. Dezember 2020 veröffentlichte Fachmeldung das Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel angeordnet.

Infolge des Bescheids vom 16. Dezember darf 1,4SIGHT mit sofortiger Wirkung wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Gleiches gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit Änderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff 1,4-Dimethylnaphthalin angepasst, wodurch das Mittel mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden muss:

  • VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
  • VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.

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