Angesichts der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus (Sars-CoV-2) hat QS bereits darauf hingewiesen, dass anstehende Audittermine im Ermessen und nach Absprache mit der jeweiligen Zertifizierungsstelle verschoben werden können. Diese Regelung gilt auch für die jährlichen Audits, die für eine Anerkennung in ein Fremdsystem durchgeführt werden müssen.
Im Zuge dieser Regelung behalten somit zu auditierende Unternehmen bis über den ursprünglichen Audittermin ihre Berechtigung für Lieferungen in das QS-System, als auch für Lieferungen in ein anerkanntes Fremdsystem (z.B. GMP+ Int.).